3D-Renderings, Architektur- und Produktvisualisierungen by Froech Visual

 

 

 

 

 

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEINES

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge und Vereinbarungen zwischen demVertragspartner und Froech Visual e.U. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligenGeschäftsbedingungen des Vertragspartners vor.
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit.


2. BEAUFTRAGUNG

Alle Aufträge und Vereinbarungen verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang.Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden.
Froech Visual e.U. behält sich vor, für gleiche Aufgaben oder Wettbewerbe für mehrere Auftraggeber zu arbeiten.Eine Diskretion und Geheimhaltung wird garantiert. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht berechtigt vonbeauftragten Leistungen zurückzutreten.


3. DATEN

Sämtliche Daten zur Erstellung des Projektes, wie z.B. Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lagepläne, 3d Modelle,Materialinformationen, etc. werden vom Vertragspartner in gut lesbarer und kompatibler, digitaler Form vorProjektbeginn zur Verfügung gestellt. Diese Daten sind vom Vertragspartner schriftlich freizugeben und liegen alsverbindlicher Vertragsbestandteil dem Angebot zugrunde.

Geeignete Fotos zum Einbau in die vorhandene Umgebung oder Hintergrundfotos werden, wenn im Angebotnicht gesondert angeführt, vom Vertragspartner kostenlos zur Verfügung gestellt.
Froech Visual e.U. ist nicht verantwortlich, wenn durch lücken- oder fehlerhafte Angaben das gelieferte Produktunrichtig dargestellt wird.

Sämtliche von Froech Visual e.U. produzierten 3D-Daten, Texturen und sonstige Produkte bleiben ausdrücklichEigentum von Froech Visual e.U.
Froech Visual e.U. wird die Projektdaten und Arbeitsergebnisse ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall desVerlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.


4. PROJEKTABLAUF

Vom Vertragspartner wird eine Kontaktperson benannt, die Froech Visual e.U. für die Dauer des Projektes zurVerfügung steht. Die Kontaktperson wird ermächtigt, alle notwendigen Erklärungen abzugeben undEntscheidungen zu treffen.


– Als Grundlage dienen freigegebene 2D CAD Pläne bzw. 3d Modell

– Die Fixierung der Augpunkte (Perspektive) erfolgt mittels Vorschaubildern.
    Die Geometrie wird überprüft und freigegeben.
– Einarbeitung von allen zusätzlichen Informationen.
   (Lichtstimmung, Materialien, Möbel, Bepflanzung, sonstige Ausstattungselemente etc.)

– Finale 3D-Visualisierung mit allen zur Verfügung gestellten Informationen.

– Letzte kleine Anpassungen erfolgen im finalen Korrekturdurchgang.Die Erstellung von Varianten ist im Leistungsumfang        nicht enthalten.


5. LEISTUNG

Vertragsgegenstände können sein:
Visualisierungen aller Art, Foto-, Film- und Videoproduktionen, sonstige grafische Design-Leistungen
Der genaue Vertragsgegenstand wird durch das Angebot bzw. die Leistungsbeschreibung und den erteiltenAuftrag bestimmt.
Inkludiert sind sämtliche Vorarbeiten, Berechnungen, Besprechungstermine und Datenübermittlungen.Froech Visual e.U. wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen.

Im Falle von Überarbeitungen bereits erstellter Projekte sind die zu ändernden Bereiche in geeignetenUnterlagen vollständig, nachvollziehbar und gut sichtbar zu kennzeichnen und zu beschreiben.
Alle in unserer umfangreichen Bibliothek vorhandenen Elemente werden kostenlos
zur Verfügung gestellt. Sollten spezielle oder ganz bestimmte Elemente benötigt werden, sind diesevom Auftraggeber beizustellen (z.B.: aufwändige Möbel, bestimmte Personen, etc.).

Dabei kann Froech Visual e.U. wie in Abs. 9 ausgeführt für die Verletzung etwaiger Urheber- und sonstigerRechte nicht haftbar gemacht werden. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Vertragspartner.


6. FREMDLEISTUNG

Froech Visual e.U. ist berechtigt, notwendige Fremdleistungen durch Dritte ausführen lassen. Die Vergabe vonkreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Musikproduktion, Sprachaufnahmen etc.) nimmt Froech Visuale.U. nur Aufgrund einer mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung in dessen Namen vor.


7. ÄNDERUNGEN

Hat der Vertragspartner während oder nach Abnahme des Projektes Änderungswünsche, die von denfreigegebenen Daten bei Projektbeginn abweichen, so hat Froech Visual e.U. die gewünschten Änderungenschriftlich mitzuteilen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Vertragspartners.


8. LIEFERUNG, TERMINE

Froech Visual e.U. ist bemüht, die vereinbarten Termine der Fertigstellung möglichst genau einzuhalten.
Die vereinbarten Fertigstellungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Vertragspartner zu denvon Froech Visual e.U. angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zurVerfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderteAngaben entstehen, sind von Froech Visual e.U. nicht zu vertreten. Daraus resultierende Mehrkosten trägt derVertragspartner.
Alle Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung schriftlich erfolgen. Nach Ablaufdieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.


9. URHEBERRECHTE, NUTZUNGSRECHTE FROECH VISUAL e.U.

Laut Urheberrechtsgesetz §23 (3) ist das Urheberrecht unübertragbar und bleibt daher im Eigentum von FroechVisual e.U.
Der Vertragspartner erwirbt ein Nutzungsrecht der gelieferten Produkte.
Die Nutzungsbewilligung erfolgt erst nach Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages und derordnungsgemäßen, deutlich sichtbaren Anbringung des Urheberhinweises „Visualisierung: froechvisual.com“oder eines Froech Visual Logos.

Die Renderings/Filme dürfen weltweit, uneingeschränkt und unbefristet in Originalform publiziert werden.
Eine Veränderungen des Bildes/Filmes darf nicht ohne Genehmigung des Urhebers vorgenommen werden.
Im Falle von Veröffentlichungen sind Froech Visual e.U. kostenlose Belegexemplare zuzusenden.Ausgenommen von der Verpflichtung des Urheberhinweises sind laufende Verfahren (anonymeWettbewerbsverfahren, Bieterverfahren etc.).
Die Anforderung der Wahrung der Anonymität ist im Vorfeld vom Vertragspartner bekanntzugeben.
Nach Verfahrensentscheidung gelten wiederum die Verpflichtungen zur Namensnennung des Urhebers.
Sollen für die zu erbringende Leistung auf ausdrücklichem Wunsch des Vertragspartners Produkte verwendetwerden, bei denen sich die Urheberrechte ganz oder teilweise im Besitz Dritter befinden, werden dieseUrheberrechte ebenfalls ausdrücklich, auch ohne schriftliche Bestätigung, vom Vertragspartner anerkannt.Froech Visual e.U. kann für die Verletzung etwaiger Patente oder sonstiger Schutzrechte nicht haftbar gemachtwerden.
Froech Visual e.U. wird die erstellten Produkte uneingeschränkt zur Eigenwerbung verwenden. Bei laufendenVerfahren (anonyme Wettbewerbsverfahren u.dgl.) werden die gelieferten Produkte erst nachVerfahrensentscheidung veröffentlicht.

Sollten Gründe vorliegen, die gelieferten Produkte gar nicht oder erst zu einem bestimmten Zeitpunkt zuveröffentlichen, ist dies im Vorfeld vom Vertragspartner unaufgefordert bekanntzugeben.


10. HAFTUNG

Eine Haftung für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Vertragspartner können nicht gegen Froech Visual e.U. geltendgemacht werden.
Der Vertragspartner stellt Froech Visual e.U. von jeglicher Verantwortung gegenüber Dritten frei.
Froech Visual e.U. ist nicht verantwortlich für Projekt- oder Inhaltsänderungen, die durch eine dritte Partei oderden Vertragspartner nach Projektbeginn verursacht werden. Inhaltliche Projektänderungen jeglicher Art nach derAuftragsvergabe können zu Zeitverzörgerungen bezgl. der Abgabe, zu Mehrkosten und Nachträgen führen.Zeitverzögerungen, die durch zu späte oder nicht gelieferte Daten entstehen bzw. durch verspätete Freigabenseitens des Auftraggebers oder dritter Parteien entstehen können, sind nicht Bestandteil des vereinbartenProduktionszeitraumes und können zur Verzögerung der Abgabe führen.


11. HONORAR, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die von Froech Visual e.U. gelegten Rechnungen zuzüglich Mehrwertsteuer sind sofort und ohne jeden Abzugzahlbar. Skontoabzüge sind unzulässig.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen oder sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist dieFroech Visual e.U. berechtigt, Teilrechnungen zu stellen.

Der Vertragspartner gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug, auch wenn der Zahlungsausgleichnicht angemahnt wird.
Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt Froech Visual e.U., die laufenden Arbeiteneinzustellen. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Vertragspartner zu tragen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Der Vertragspartner ist nichtberechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchenoder Bemängelungen zurückzuhalten.
Das Nutzungsrecht der gelieferten Produkte tritt erst nach Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages in Kraft.


12. GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT, GÜLTIGES RECHT

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Froech Visual e.U.. Es gilt österreichisches Recht, auch wenn derVertragspartner seinen Sitz nicht in Österreich hat.


13. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ́s unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davonnicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmungmöglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.